Wenn es um die Lage intergeschlechtlicher Personen in Europa, Nordamerika und den meisten anderen Teilen dieser Welt geht, dann muss man über geschlechtsverändernde Operationen sprechen. Denn wenn intergeschlechtliche Säuglinge zur Welt kommen, wird von Mediziner*innen in den allermeisten Fällen auf Operationen und Behandlungen gedrängt.
(von Fabian Gabriel)
*Tiggerwarnung: Dieser Artikel enthält beispielhafte Beschreibungen geschlechtsverändernder Operationen*
*Tiggerwarnung: Dieser Artikel enthält beispielhafte Beschreibungen geschlechtsverändernder Operationen*
Die Basis dieser Behandlungspraxis findet sich in den 1950er
Jahren. Damals fand das „Baltimorer Behandlungsprogramm“ von John Money, Joan G. Hampson und John L.
Hampson internationale Verbreitung. Nach den drei Autor*innen sind bei einem aus
ihrer Sicht uneindeutigen Geschlecht die Genitalien mittels chirurgischen und
hormonellen Behandlungen zu vereindeutigen.
Das Ziel solcher Eingriffe ist es, intergeschlechtlichen
Personen möglichst früh ihrem angeblich wahren Geschlecht zuzuordnen, damit
Intersex-Kinder in einer eindeutigen Geschlechterrolle als Mann oder Frau
heranwachsen. Um dieses Ziel zu erreichen, finden chirurgische Eingriffe meist
vor dem 18. Lebensmonat statt, da Kinder ihre Geschlechterrolle am intensivsten
im Alter bis vier Jahren erlernen. Wenn das Kind keine eindeutige
Geschlechtszuweisung erfahre, würde es möglicherweise keine „normale“
psychosoziale Entwicklung durchlaufen – das ist noch heute die dominierende
Ansicht in der Medizin. Intergeschlechtlichkeit wird dabei von Mediziner*innen
den sogenannten Sexualdifferenzierungsstörungen zugerechnet, während
Inter*Verbände die Bezeichnung als Störung oder Krankheit ablehnen. Mit der
Bezeichnung als „Störung“ wird deutlich, dass die Medizin die
Zweigeschlechtlichkeit als biologisch gegeben und als erstrebenswerten Zustand
ansieht. Entsprechend pathologisierend und bevormundend gehen Mediziner*innen
mit intergeschlechtlichen Menschen um: Sie werden als Kranke angesehen, welche
es zu „heilen“ gilt.
Die Realität sieht anders aus. Geschlechtsverändernde
Behandlungen sind für das körperliche Wohlbefinden der Betroffenen schlicht
nicht notwendig. Im Gegenteil: Sie richten oft unglaubliche physische und
psychische Schäden an und übergehen das Selbstbestimmungsrecht sowie das Recht
auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen. Die körperlichen Folgen reichen,
je nach behandelten „Symptom“, vom lebenslangen Einnehmen von Hormonen über
Schmerzen beim Wasserlassen bis zum Verlust der sexuellen Erregungsfähigkeit
oder andere sexuelle Beeinträchtigungen.
Die Belastung von intergeschlechtlichen Menschen während und
nach den Eingriffen wird am Beispiel der Behandlung des „Adrenogenitales Syndrom“ (AGS) deutlich.
Säuglinge haben AGS, wenn die Erscheinungsform ihres äußeren Genitals
"zwischen" Klitoris und Penis ist, also je nach Betrachtungsweise
eine „vergrößerte Klitoris“ oder ein „Mikropenis“, und sie eventuell zusätzlich
eine „zu kleine“ oder zugewachsene Scheidenöffnung haben. Ganz nach dem Chirurg*innen-Motto
„It's easier to dig a hole than to build a pole“ ("Es ist einfacher, ein Loch zu graben als einen Mast zu
bauen") werden die meisten Säuglinge und Kleinkinder mit AGS verweiblicht.
Dazu wird die Klitoris teil-amputiert und je nach Beurteilung eine „Neovagina“
geformt. Wie sich daran erkennen lässt, spielt bei geschlechtsverändernden Operationen die heterosexuelle
Funktionsfähigkeit der Genitalien eine zentrale Rolle. In diesem Beispiel soll
also die intergeschlechtliche Person nach den verweiblichenden Behandlungen
penetrierbar sein – andere Möglichkeiten der sexuellen Entfaltung außer
Vagnialverkehr spielen keine Rolle.
Die geschlechtsverändernde Behandlung hat sich aber mit einer
Operation nicht getan: Im Kindesalter durchgeführte
"Vaginalplastiken" müssen oft regelmäßig gedehnt werden, was für die
Betroffenen eine sich wiederholende und oft traumatisierende Gewalterfahrung
darstellt. Ständige gynäkologische Untersuchungen, Blutproben und vieles mehr
machen intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche weiterhin häufig zu
Versuchsobjekten der Medizin. Währenddessen erfahren intergeschlechtliche Personen
meist nichts über den Grund der ständigen Behandlungen, um die Entwicklung
einer eindeutigen Geschlechterrolle nicht zu gefährden. Jahre später und oft
nur durch Zufall erfahren die Betroffenen über ihre früheren geschlechtsverändernden Behandlungen und selbst dann wird die
Einsicht in die eigenen medizinischen Akten oft verweigert oder von Seiten der
Mediziner*innen aktiv blockiert.
Gleichzeitig
verweisen Mediziner*innen immer wieder auf eine aktuelle und zukünftige
Verbesserung der Techniken und Behandlungsergebnisse, jedoch werden dafür weder
Beweise geliefert noch wird auf die grundlegende Kritik von Inter*Verbänden an
geschlechtsverändernden Operationen
eingegangen.
Letztendlich muss
man feststellen, dass Geschlechtsveränderungen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern einen elementaren
Eingriff in die Menschenrechte dieser darstellen: Besonders die irreversiblen,
kosmetischen Operationen in den ersten Lebensjahren verletzen das Recht auf
körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Selbstbestimmung massiv.
Weltweit und auch in
Deutschland finden also regelmäßig und seit mehreren Jahrzehnten systematisch
Menschrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen Personen statt. Höchste Zeit
für öffentliche Aufarbeitung, Entschädigung und ein entsprechendes Verbot von
geschlechtsverändernden Operationen.
-> Artikel aus der neuesten Ausgabe der "out!", Verbandszeitschrift des queeren Jugendnetzwerkes Lamda. Diese beschäftigt sich explizit mit dem Thema Inter* und ist sehr empfehlenswert: http://www.lambda-online.de/index.php/aufklaerung/out.
-> Artikel aus der neuesten Ausgabe der "out!", Verbandszeitschrift des queeren Jugendnetzwerkes Lamda. Diese beschäftigt sich explizit mit dem Thema Inter* und ist sehr empfehlenswert: http://www.lambda-online.de/index.php/aufklaerung/out.
Sehr lesenswerte Materialen zum Thema Inter* bietet außerdem die deutsche Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) | Organisation Intersex International (OII Germany).
Forderung des CSD Erfurt 2017:
Geschlechtsverändernde OPs und Behandlungen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern verbieten!
Seit den 1950er Jahren finden weltweit und auch in Deutschland geschlechtsverändernde Operationen an Säuglingen und Kindern statt, welche nicht der zweigeschlechtlichen Norm entsprechen. Das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen wird dabei nicht nur ignoriert, diese Eingriffe verursachen oft schwerwiegende physische und psychische Schäden. Dabei sind geschlechtsverändernde Operationen für das körperliche Wohlbefinden der behandelten Menschen in den allermeisten Fällen überflüssig. Wir fordern daher ein sofortiges Verbot aller geschlechtsverändernden Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern, soweit diese nicht dringend für das Wohlbefinden der Personen nötig sind!
Unseren gesamten Forderungskatalog findest du hier.
Unseren gesamten Forderungskatalog findest du hier.

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